Besonderer Hinweis:

Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2004 wurde erlaubt, dass HeilerInnen arbeiten dürfen und dass zum Ausüben Geistigen Heilens keine Heilpraktikererlaubnis nötig ist. Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine Anwendung.

Der Begriff „Heilerin“ bezieht sich allein auf die Berufsbezeichnung. Als Heilerin ersetze ich nicht den Arzt und keine Therapien. Es werden keine Diagnosen erstellt. Es werden die Selbstheilungskräfte beim Mensch aktiviert. Der Klient ist in der Eigenverantwortung, für seine Gesundheit selbst etwas zu tun. Dies wird auch in der Erstberatung klar dargelegt.

*Die Bezeichnungen Direktsitzung und Fernsitzung gelten als Fachbegriffe im Geistigen Heilen.

Wichtige Information: 
Der Begriff Therapeut darf nur von den Personen geführt werden, die eine entsprechende Ausbildung mit staatlicher Zulassung haben. Der Begriff ist gesetzlich geschützt! Daher ist es unrechtmäßig, wenn sich energetisch-arbeitende Kollegen ohne entsprechende Ausbildung bzw. ohne einen Abschluss, Therapeut nennen.
So wird ein falscher Eindruck bei den nach Rat suchenden Menschen erweckt!