Anrufen und Termin vereinbaren
Termine finden zu individuell vereinbarten Absprachen statt.
Absagen oder Verschiebungen müssen „mindestens 48 Stunden vorher“ mitgeteilt werden, ansonsten wird der Honorarausfall vollständig berechnet. Da ich eine Einzelbestellpraxis führe, stehe ich in diesem Zeitraum für den einzelnen Klienten zur Verfügung und es ist nicht zumutbar, kurzfristig Absagen hinnehmen zu müssen, da auch ich meine Termine planen muss. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Vereinbarte Terminanrufe:
Auf Termin vereinbarte Gesprächstermine, sind vom Klient einzuhalten.
Hierfür wird extra der Zeitraum freigehalten. Der Klient ist in der Selbstverantwortung, seinen Termin wahrzunehmen. Wird ein Telefontermin nicht wahrgenommen, dann entscheide ich, ob ich meine Dienstleistung noch weiter zur Verfügung stellen möchte.
Herzlichst Ihre Elke Rieter